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Rückmeldung zur Corona Soforthilfe

Als der Staat 13,5 Mrd.  mit der Gießkanne verteilt hat, wußtest Du noch nicht was in der Wirtschaft passiert wird oder wie sich die Lage in deinem  Unternehmen entwickelt . Jetzt bist Du schlauer und hast eventuell herausgefunden, das Du gar keinen oder nur teilweise einen Liquiditätsengpass hattest. Das will der Staat genauer wissen und bittet um Rückmeldung. Du hast bestimmt schon eine Email bekommen mit der Aufforderung. Da es viele Diskussionen um den umstrittenen Paragraphen bzgl. des fiktiven Unternehmerlohnes gab, der dann wieder zurückgenommen wurde,  darfst Du unter bestimmten Bedingungen jetzt doch 2000€ Unternehmerlohn behalten. Dafür musst Du wissen, wann Du den Antrag gestellt hast.

  • Deine Antragstellung musste im März oder April erfolgen
  • Du durftest in diesen Monaten keinen Bezug von Grundsicherung nach dem SGB II erhalten
  • oder eine Bewilligung  des Sofortprogramms für Künstlerinnen und Künstler

Unter welchen Bedingungen darfst Du deine Betriebsausgaben gegenrechen?

 

Erinnerst Du Dich, was Du anklicken musstest, damit Du den Antrag stellen durftest? Hier noch mal zur Erinnerung, die Vorraussetzungen waren, dass

  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März 2020 durch die Corona-Krise weggefallen sind (d. h. sich das Volumen des Auftragsbestandes mehr als halbiert hat)
  • sich die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert haben (wurde der Antrag im April 2020 gestellt, ist der Vergleichsmonat April 2019. Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden, z. B. bei Gründungen, gilt der Vormonat)
  • die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurden oder
  • die vorhandenen Mittel nicht ausreichten, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)  

 

Wie findest Du raus, ob diese Vorraussetzungen für die Corona Soforthilfe  bei Dir zutreffen? 

Checke deine BWA! Es ist wichtig, das Du den Bewilligungszeitraum von 2020 mit 2019 vergleichst. Es hilft hier eine BWA mit integrierten Vorjahresmonaten , damit Du dann sofort sehen kannst wieviel Prozent Du eventuell  Umsatzverluste gemacht hast. 

 

Welche Einnahmen sind gemeint ?

  • Einnahmen aus Verkauf von Waren
  • Erbringung von Dienstleistungen,
  • Einnahmen aus Vermittlungsgeschäften (Provisionen),
  • Einnahmen aus der Verzinsung betrieblicher Bankguthaben
  • Einnahmen aus dem Verkauf von Gegenständen, die dem Betrieb angehören
  • sonstige betriebliche Zahlungsflüsse 

Zur Erläuterung:

  • Einnahmen sind Umsatzerlöse und stehen als erste Position in deiner BWA 
  • Steuererstattungen, Spenden und private Einahmen sind KEINE Umsatzerlöse.

 

Jetzt wird es spannend! 

Zur Wiederholung: Du musst also den von Dir gewählten Bewilligungszeitraum mit dem Vormonat bzw. des Vorjahreszeitraum vergleichen. Damit Du deine Betriebskosten ansetzten kannst, musst Du um die Hälfte weniger Umsätze gemacht haben, als im Vergleichszeitraum.

Jetzt werden aber deine Rechnungen im März überwiesen,  die Du für Januar und Februar geschrieben hast und da war noch kein Corona und alles lief gut.  Da bei der Soforthilfe in der Regel das Zuflussprinzip* gilt, hast Du also im März gut Umsatz gemacht. Es wäre hier klug, den Beginn des  Billigungszeitraumes in  den April zu verlegen, hier hast Du diverse Optionen. Beispiel der Antrag wurde am 28.03.2020 gestellt: 

  • Taggenaue Antragstellung: 28. März – 27. Mai 2020
  • Option ab Monatsanfang: 1. März – 31. Mai 2020
  • Option ab Folgemonat: 1.April  – 31. Juni 2020 

 

Kurze Zusammenfassung : 

  1. Du hast bis 30.04.2020 den Antrag gestellt, kein Hartz 4 oder Gelder aus dem Sofortprogramm beantragt --> Du darfst die 2000€ fiktiven Unternehmerlohn behalten. 
  2. Du hast mehr als 50% weniger Umsatz als in dem Vorjahresvergleichszeitraum 2019 oder vor März 2020 oder musstest deinen Betrieb komplett schließen--> hier darfst Du deine betrieblichen Kosten in dem Liquiditätsnachweis angeben.

 

Was sind die betrieblichen Kosten ?

 

Die findest Du auch in deiner BWA zusammengefasst unter Betriebliche Kosten. Hier gehören keine Steuerzahlungen rein. Auch was Neuanschaffungen angeht, ist Vorsicht geboten. Hier musst Du prüfen ob die Ersatzbeschaffungen zwingend notwendig waren. Leider zählen Personalkosten nicht zu den betrieblichen Ausgaben, können aber in dem Rückmelde-Formular mit angegeben werden, da sie die Einnahmen schmälern. Heißt, sie werden nicht erstattet, schmälern aber die Einnahme in der Berechnung.

 

Auf gehts: 

Jetzt heißt es nur noch auf den Link in der Email klicken, die Nummer deiner Steuer ID oder Personalausweis angeben und somit bist Du mit deinen Daten angemeldet. Das Ausfüllen geht ziemlich einfach. 

 

Falls Du hier dennoch Hilfe brauchst, melde Dich unter kontakt@management-kirchner.de

Gegen eine kleine Pauschale prüfe ich deine BWA und helfe Dir beim Ausfüllen des Rückmeldeverfahrens. 

 

Grundsätzlich gilt bei Corona Soforthilfe eine liquiditätsbezogene Betrachtung (Zufluss- bzw. Abflussprinzip), d. h. der tatsächliche Zahlungsfluss muss im Förderzeitraum vorliegen. 

Alternativ kann eine leistungsbezogene Betrachtung zu Grunde gelegt werden. Um bei unserem Beispiel zu bleiben: Das heißt, das Geld der bezahlte Rechnung im März wird anteilig and die Monate angerechnet, wo die Leistung angefallen ist. Eine Mischung der beiden Betrachtungsweisen ist nicht möglich.