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Rentenversicherungsbefreiung bei geringfügiger Beschäftigung

Wie funktioniert die Rentenversicherungspflicht im Minijob?

 

Du als Arbeitgeber zahlst 15 % des Gehalts an die Rentenversicherung. Dein Arbeitnehmer zahlt zusätzlich 3,6 % des Gehalts. Es gibt aber die Möglichkeit, das Minijobber sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.

 

Folgendes ist zu beachten: 

  • Der Antrag wird schriftlich bei Dir eingereicht und Du leitest diesen an das Lohnbüro weiter. Erst dann kann die Befreiung entsprechend „aktiviert“ werden.
  • Dein  Arbeitnehmer zahlt keine 3,6 % aus seinem Gehalt und Brutto wie Netto.
  • Dein Arbeitgeberbeitrag (15 %) bleibt bestehen, zählt aber nur eingeschränkt für die Rentenansprüche.
  • Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Ein Widerruf ist nicht möglich, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht.
  • Die Befreiung gilt nicht rückwirkend, erst ab dem Tag des Antrages.
  • Es lohnt sich, die langfristigen Auswirkungen auf die Rentenansprüche zu prüfen.
  • Die Befreiung betrifft nur die Rentenversicherung. Die Abgabe der Krankenkassenbeitrages ist nicht betroffen.

Wann macht eine Befreiung Sinn?

  • Junge Arbeitnehmer: Wenn der Minijob nur als Übergangslösung dient und die Rentenansprüche nicht im Fokus stehen.
  • Geringes Einkommen: Wer knapp kalkulieren muss, profitiert von dem zusätzlichen Nettoeinkommen.
  • Zusätzliche Absicherung: Arbeitnehmer mit eigener Altersvorsorge können auf die gesetzliche Absicherung verzichten.
Download
Hier der Befreiungsantrag zum Downloaden
02_Befreiungsantrag_RV_Pflicht.pdf
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