Wie funktioniert die Rentenversicherungspflicht im Minijob?
Du als Arbeitgeber zahlst 15 % des Gehalts an die Rentenversicherung. Dein Arbeitnehmer zahlt zusätzlich 3,6 % des Gehalts. Es gibt aber die Möglichkeit, das Minijobber sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.
Folgendes ist zu beachten:
- Der Antrag wird schriftlich bei Dir eingereicht und Du leitest diesen an das Lohnbüro weiter. Erst dann kann die Befreiung entsprechend „aktiviert“ werden.
- Dein Arbeitnehmer zahlt keine 3,6 % aus seinem Gehalt und Brutto wie Netto.
- Dein Arbeitgeberbeitrag (15 %) bleibt bestehen, zählt aber nur eingeschränkt für die Rentenansprüche.
- Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Ein Widerruf ist nicht möglich, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht.
- Die Befreiung gilt nicht rückwirkend, erst ab dem Tag des Antrages.
- Es lohnt sich, die langfristigen Auswirkungen auf die Rentenansprüche zu prüfen.
- Die Befreiung betrifft nur die Rentenversicherung. Die Abgabe der Krankenkassenbeitrages ist nicht betroffen.
Wann macht eine Befreiung Sinn?
- Junge Arbeitnehmer: Wenn der Minijob nur als Übergangslösung dient und die Rentenansprüche nicht im Fokus stehen.
- Geringes Einkommen: Wer knapp kalkulieren muss, profitiert von dem zusätzlichen Nettoeinkommen.
- Zusätzliche Absicherung: Arbeitnehmer mit eigener Altersvorsorge können auf die gesetzliche Absicherung verzichten.