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Der Eigenbeleg

1. Wann darf ein Eigenbeleg genutzt werden? 

  • Nur im Ausnahmefall, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Vorgang zu belegen (z. B. Quittung verloren ging). 
  • Geschäftsbezug: Die Ausgabe muss eindeutig betrieblich veranlasst sein. 

2. Wie wird ein Eigenbeleg ausgefüllt?

Ein Eigenbeleg sollte alle notwendigen Angaben enthalten: 

  • Datum der Ausgabe
  • Art der Ausgabe (z. B. Büromaterial, Parkgebühr). 
  • Höhe der Ausgabe** (Betrag)
  • Name und Anschrift des Zahlungsempfängers**, falls bekannt
  • Begründung, warum kein Originalbeleg vorhanden ist
  • Optional Zahlungsmittel** (z. B. Barzahlung)
  • Unterschrift des Belegausstellers

3. Worauf muss man achten?

  • Nachvollziehbarkeit: Der Eigenbeleg muss plausibel und glaubwürdig sein. 
  • Höchstbetrag: Für Kleinbeträge (z. B. Parkgebühren) akzeptiert das Finanzamt in der Regel Eigenbelege. 
  • Dokumentation: Idealerweise ergänzt du den Eigenbeleg mit weiteren Nachweisen (z. B. Kontoauszug, Fotos)

4. Steuerliche Besonderheiten

  • Vorsteuerabzug: Ohne gültige Rechnung gibt es keinen Vorsteuerabzug, auch nicht bei einem Eigenbeleg. 
  • Missbrauch vermeiden: Eigenbelege dürfen nicht willkürlich erstellt werden. Bei häufigem Gebrauch könnten sie bei einer Betriebsprüfung kritisch hinterfragt werden. 
  • Eigenbelege sollten immer die Ausnahme und nicht die Regel sein. 
  • Sorge dafür, dass sie lückenlos und korrekt ausgefüllt sind, um mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
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